Preisübersicht
Befestigungen ohne Farbe oder Tönung allerdings arbeiten wir OHNE ABOS, das heißt, unsere Kunden bezahlen den Service dann, wenn Sie ihn benötigen, wir überzeugen mit Qualität und Leistung.
Ein kleiner Einblick in unsere Preisgestaltung, bitte haben Sie Verständnis das wir nicht alle Dienstleistungen hier aufführen.
Beratung im Salon
15-30min. 45,00 €
30-60min. 90,00 €
Service Weaving/ Weafix - Kategorie 1
132,85€ - bis max. 60min. inkl. waschen, schneiden, Webrand befestigen & föhnen von Eigenhaar und Haarsystem
Bonding - Toupet Service - Kategorie 1
132,85€ bis max. 60min , inkl. waschen, schneiden, Toupet (Vollverklebung) befestigen, föhnen von Eigenhaar und Haarsystem
(abhängig von Haarlänge/Haardichte/Aufwand)
Haarverlängerung/ Haarverdichtung - Befestigungsservice
142,55€ Kategorie 1(bis max 60min.)
239,61€ Kategorie 3 ( bis max. 120min.)
gültig für das einsetzen v. Tressen ,o. Multifill in, Weaving, Weafix, o. Mikroringe inkl.w/s/f
Quikkies / Tapes
9,00€ für 2(1 Stück)- inkl. waschen der Tapes und neues Befestigungsmaterial
(ohne Eigenhaar waschen, schneiden, föhnen des Eigenhaares)
Inspos Tapes
9,00€ für 2(1 Stück)- inkl. waschen der Tapes und neues Befestigungsmaterial
(ohne Eigenhaar waschen, schneiden, föhnen des Eigenhaares)
Secret Fixies
9,00€ für 2(1 Stück)- inkl. waschen der Tapes und neues Befestigungsmaterial
(ohne Eigenhaar waschen schneiden fönen des Eigenhaares)
Ansatzhaarfarbe (Glynt)
48,90€ bis max. 2cm Nachwuchs des Eigenhaares ( OHNE waschen, schneiden, fönen)
Haarintegrationen/ Haarverdichtung für den Oberkopf
Auch hier gibt es die unterschiedlichsten Modelle, ob im Eurohaar oder dem Selection Haar bietet uns z.b. die Firma Haarvital einiges im Sofortprogramm aber auch wunderschöne Maßanfertigungen die individuell auf Ihre Bedürfnisse angefertigt werden können. Preise hier zu nennen sprengt den Rahmen, dazu bedarf es je nach Größe, Haarlänge, Welle, Haardichte eine individuelle Beratung im Salon.
Bonding-System für Semi- und permanente Befestigung (Toupet)
Stockorder Folientoupet mit Haltbarkeit 2-4 Monate bis 15cm Haarlänge (Grösse19x15cm) Mongolides Echthaar derzeit 410,00€
Auch hier kommen weitere Modelle von den verschiedenen Hersteller, auch auf Maßanfertigung in Frage.
Hairdreams Haarverlängerung/Haarverdichtung
Das Hairdreams Haarprogramm kann nicht in einem Einheitspreis benannt werden. Da dies, auf jeden Kunden, so Perfekt und INDIVIDUELL abgestimmt wird, dass es UNSERIÖS wäre, hier einen Preis zu benennen. Nutzen Sie unser unverbindliches Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Echthaar Tressen
Maßanfertigung oder Maßkonfektionen erfragen Sie bitte im Salon.
Mein persönliches Anliegen, ich kann auch telefonisch keine Preise nennen. Weder circa, noch in etwa, noch eventuell da jeder Mensch verschiedene Wünsche, Kopfgrößen, Haarstärke, Haarstrukturen, Haarlängen hat, kann man den endgültigen Preis nur in einer persönlichen Beratung bestimmen, zumal es so viele verschiedene Hersteller mit so vielen individuellen Perücken, Haarsystemen, Haartoupet gibt
Die Haltbarkeit, Aussehen und Sitz jedes Haarsystems ist abhängig von der individuellen Beanspruchung, den regelmäßigen Service-Sitzungen und der Pflege.
Die Haltbarkeit der Haarsysteme kann individuell zwischen 2-12 Monate liegen.
Wegen des eigenen Haarwuchses müssen Haarsysteme mindestens alle 3-12 Wochen kostenpflichtig neu befestigt werden.
Des weiteren müssen wir bei Haarsystembestellung 50% des Gesamtpreises verrechnen, die restlichen 50% bei Erhalt/Einschnitt des Haarsystems.
Mitgebrachte im Internet irgendwo erstandene Haartechniken, die NICHT im Salon gekauft wurden, werden aus Garantie und Haftungsgründen NICHT eingearbeitet.
Gutscheine:
Die ideale Geschenkidee
Verschenken Sie doch mal einen Gutscheine, diesen erhalten Sie im Salon.
Krankenkassenzuschuss:
Perücken als Hilfsmittel mit Zuschuss der Krankenkassen:
Ist das Haarausfallproblem die Folge einer Erkrankung oder einer Behandlung, wie zum Beispiel bei einer Chemotherapie, so haben Sie als Patientin Anspruch auf eine ärztliche Verordnung. Mit dieser Verordnung können wir für Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen für einen geringen Anteil der Übernahme der Kosten des Zweithaars, zumindest einen kleinen Zuschuss beantragen. Die Bewilligungen sind je nach Krankenkasse und Indikation sehr unterschiedlich und immer als eine Einzelfallentscheidung zu sehen.
Als Zweithaarprofis sind wir als Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen nach dem vorgeschriebenen Präqualifizierungsverfahren zugelassen. Als Mitglied des VDEK können wir Ihnen die Vorteile einer Rahmenvereinbarung mit den gesetzlichen Ersatzkassen im VdEk weitergeben. Damit bieten wir Ihnen alle Voraussetzungen, damit Sie die Zuschüsse der Krankenkassen nach erfolgter Bewilligung in Anspruch zu nehmen können. Die neue im Februar 2022 abgeschlossene Vereinbarung mit dem VdEk beinhaltet nur noch minimale Zuschussbeträge, die es Ihnen ermöglichen, mit Ihrem Eigenanteil schon sehr anspruchsvolle Perückenmodelle auszuwählen.
Haarersatz auf Rezept - wir übernehmen die Abrechnung mit den Kassen
Wenn Sie uns für Ihre Zweithaarversorgung das Vertrauen schenken und uns die ärztliche Verordnung übergeben, übernehmen wir für Sie die weitere Abwicklung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen nichts anderes tun außer sich für ein Model entscheiden, alles weitere erledigen wir für Sie. Sobald uns aufgrund des online eingereichten Kostenvoranschlages eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse vorliegt, können wir Ihnen Ihre reservierte Haararbeit übergeben.
Sollte der bewilligte Betrag den Kaufpreis nicht vollständig decken, bezahlen Sie bei Übergabe lediglich den privaten Eigenanteil an uns. Wir rechnen für Sie den bewilligten Betrag direkt mit den Krankenkassen ab und können auf diese Weise die genehmigten Zuschüsse sofort bei Übergabe der Perücke in Abzug bringen.
Sie sehen: einfacher geht’s nicht.
Wir freuen uns auf Sie.
Janette Budtke / Friseurmeisterin
Präqualifiziert vom mdc medical device certification GmbH
für die Versorgungsbereiche:
34A10-R (Haarersatz konfektioniert) sowie 34B10-R (Haarersatz individuell gefertigt)
nach §126 Abs. 1 Satz 2 SGB V als Leistungserbringer für die Versorgung mit Hilfsmitteln.
Fachliche Leitung: J. Budtke
Benötigen Sie mehr Informationen ob Ihnen ein Haarersatz über Ihre Krankenkasse zusteht, schauen Sie auf der auf der Seite GKV-Spitzenverband und auch in den Verträgen des VDEK diese sind Online einsehbar.